Allgemeine Geschäftsbedingungen (Stand Januar 2021)Präambel
1) Büroservice GATALLA ist ein Dienstleistungsangebot. Sie erbringt als Auftragnehmer Hilfeleistungen in Steuersachen gemäß § 6 Nr. 3 und 4 Steuerberatungsgesetz (StBerG) sowie Leistungen ohne gesonderte Regulierung. Als Anbieter stellt sie Medieninhalte, Informationen und Software zur Nutzung bereit.
2) Auftraggeber ist jede natürliche oder juristische Person, die das Dienstleistungsangebot des Auftragnehmers selbst oder für Dritte in Anspruch nimmt. Nutzer ist jede natürliche und juristische Person, die Medieninhalte, Informationen und Software des Anbieters verwendet.
3) Unter Wahrung der Gleichbehandlung von männlichen und weiblichen Vertragsparteien wird aus Gründen der Vereinfachung und besseren Lesbarkeit der jeweils männliche Begriff verwendet.
4) Für die Geschäftsbeziehungen des Auftragnehmers sowie der Nutzung der angebotenen Medieninhalte, Dienstleistungen, Informationen oder Software gelten die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Geschäftsbedingungen des Auftraggebers, die nicht ausdrücklich vom Auftragnehmer schriftlich anerkannt werden, sind unverbindlich, auch wenn der Auftragnehmer ihnen nicht widerspricht. Abweichungen von diesen AGB müssen schriftlich vereinbart werden.
Angebot
5) Das Angebot gegenüber dem Auftraggeber ergibt sich aus der jeweils aktuellen Leistungsbeschreibung und Preisliste auf der Internetseite sowie anderen Medien des Auftragnehmers. Sämtliche Preisangebote gelten aufgrund der nicht garantierten Aktualität der genutzten Medien als unverbindlich. Darüber hinaus sind abweichende Leistungen und Preise zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer schriftlich festgestellt.
6) Die Anfrage des Auftraggebers nach anderen Leistungen gilt als bindendes Angebot an den Auftragnehmer. Ohne eine schriftliche Vereinbarung gilt der aktuell gültige Stundensatz des Auftragnehmers.
7) Zusätzlich und pauschal werden allgemeine Auslagen für Fotokopien, Internet, Porto, Telefon- und Telefaxkosten, Zertifikate und Ähnliches berechnet.
Informationspflicht
8) Dem Auftraggeber wurden sämtliche Informationen vor Abschluss des Vertrages und vor Leistungserbringung auf den Medien des Auftragnehmers sowie in den Geschäftsräumen zur Verfügung gestellt, ebenso hat er dem Auftraggeber die gesonderten Hinweise zum Datenschutz zugänglich gemacht.
Vertrag
9) Die Annahme des Angebots durch den Auftraggeber erfolgt durch die erstmalige Übergabe der zur Durchführung des Auftrages notwendigen Informationen, Dokumente oder dem Zugang zu elektronischen Daten bzw. Datenverarbeitungssystemen.
10) Das Angebot des Auftraggebers durch die Anfrage nach anderen Leistungen gilt erst mit Beginn der Erfüllung durch den Auftragnehmer als angenommen.
11) Das zustande gekommene Vertragsverhältnis gilt entsprechend einem Dienstvertrag nach §611BGB. Verträge mit abweichenden Vertragskonditionen gelten erst mit schriftlicher Annahme vom Auftragnehmer als geschlossen.
12) Der Vertrag wird zunächst für die Dauer von einem Jahr geschlossen. Er verlängert sich stillschweigend um jeweils sechs Monate.
Beendigung des Vertrages
13) Der Vertrag kann ohne Angabe von Gründen drei Monate vor Ablauf der zunächst vorgesehenen Vertragsdauer oder der stillschweigend verlängerten Vertragsdauer gekündigt werden. Hierzu reicht eine formlose Kündigung. Auf Wunsch bestätigt der Auftragnehmer die Kündigung schriftlich. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund wird hierdurch nicht berührt.
14) Davon unberührt kann das Vertragsverhältnis bei Preisanpassungen des Auftragnehmers über 10% zum Vorjahr durch den Auftraggeber außerordentlich gekündigt werden. Die Kündigung muss dem Auftragnehmer innerhalb eines Monats ab Mitteilung der Preisanpassung zugehen.
15) Bei Zahlungsverzug oder fehlender Mitwirkung des Auftraggebers ist der Auftragnehmer berechtigt, vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten.
Leistung
16) Der Auftragnehmer verpflichtet sich, seine Leistung entsprechend seiner Berufsordnung so zu bewirken, wie Treu und Glauben mit Rücksicht auf die Verkehrssitte es erfordern. Dies gilt unbeschränkt ebenso bei den vertraglichen Nebenpflichten.
17) Die vom Auftraggeber genannten Tatsachen, insbesondere Zahlenangaben legt der Auftragnehmer als richtig und vollständig zugrunde. Soweit der Auftragnehmer Unrichtigkeiten feststellt, verpflichtet er sich darauf hinzuweisen.
18) Dem Auftragnehmer steht es frei, zur Erbringung der Leistungen im Zuge des technischen Fortschritts auch neuere bzw. andere Technologien, Systeme, Verfahren oder Standards zu verwenden als zunächst angeboten, insofern dem Auftraggeber hieraus keine Nachteile entstehen.
Leistungsort
19) Leistungsort ist wenn nicht anderes vereinbart, die Geschäftsräume des Auftragnehmers.
20) Bedarf es zur Durchführung des Auftrages der Verlagerung des Leistungsorts auf die Geschäftsräume des Auftraggebers, ist dies gesondert schriftlich zu vereinbaren. Eine Überlassung und Vermittlung zur Durch-
führung des Auftrags beim Auftraggeber eingesetzten Mitarbeiter an den Auftraggeber ist ausgeschlossen.
21) Mangels eines Vertragsverhältnisses zwischen dem Auftraggeber und den eingesetzten Mitarbeitern des Auftragnehmers, hat der Auftragnehmer die Verpflichtungen eines Arbeitgebers gegenüber den Mitarbeitern zu erfüllen. Das Weisungsrecht liegt ausschließlich beim Auftragnehmer. Der Auftraggeber verpflichtet sich, die sich aus § 618 BGB für den Auftragnehmer ergebenden Fürsorgepflichten während des Einsatzes in den Geschäftsräumen des Auftrag-gebers einzuhalten. Sollte es in der Einsatzzeit zu einem Arbeitsunfall kommen, verpflichtet sich der Auftraggeber, diesen unverzüglich der zuständigen Verwaltungsberufsgenossenschaft und dem Auftragnehmer anzuzeigen.
22) Bei Ausfall unseres Mitarbeiters aus wichtigem Grund ist der Auftragnehmer nicht zu Gestellung einer Ersatzkraft verpflichtet. Außergewöhnliche Umstände berechtigen den Auftragnehmer, den Auftrag zeitlich zu verschieben oder von einem erteilten Auftrag ganz oder teilweise zurückzutreten. Schadenersatzansprüche werden ausgeschlossen.
23) Eine verbotswidrige Abwerbung (§ 1 UWG, § 826 BGB) verpflichtet zum Schadensersatz. Als Schadensersatz gilt der Betrag von 10.000 € als vereinbart. Als Abwerbung wird auch gewertet, wenn der Mitarbeiter des Auftraggebers innerhalb eines Jahres nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses beim Auftragnehmer mit dem Auftraggeber einen Arbeitsvertrag schließt.
24) Wird ein Bewerber für die Durchführung des Auftrages oder dem Einsatz beim Auftraggeber vorgeschlagen und stellt der Auftraggeber den Bewerber direkt ein, gilt dies als Vermittlung und es wird der 2-fache Betrag fällig. Als Vermittlung gilt auch, wenn der Auftraggeber innerhalb eines Jahres einen Bewerber nach Vorschlag des Auftragnehmers einstellt.
25) Sofern der Auftraggeber aktiv am Zustandekommen eines Arbeitsverhältnisses mit einem Dritten mitwirkt, gelten die vorgenannten Regelungen analog.
Mitwirkung Auftraggeber
26) Der Auftraggeber ist zur Mitwirkung verpflichtet, soweit es zur ordnungsgemäßen Erledigung des Auftrages erforderlich ist. Insbesondere hat er dem Auftragnehmer unaufgefordert alle für die Ausführung des Auftrages notwendigen Informationen und Unterlagen vollständig und so rechtzeitig zu übergeben, dass dem Auftragnehmer eine angemessene Bearbeitungszeit zur Verfügung steht. Entsprechendes gilt für die Unterrichtung über alle Vorgänge und Umstände, die für die Ausführung des Auftrages von Bedeutung sein können.
27) Dem Auftraggeber wird die Möglichkeit gegeben, die Datenverarbeitungs- und übertragungssysteme des Auftragnehmers zu nutzen, um seine Informationsinhalte nach den gesetzlichen Anforderungen elektronisch übertragen zu können. Sollte aufgrund von Umständen eine fristgemäße Übertragung der Informationsinhalte durch den Auftraggeber unmöglich sein, bevollmächtigt er den Auftragnehmer als Erfüllungsgehilfen nach § 278 BGB die Daten gem. § 1 Abs. 1 der SteuerDÜV zu versenden. In jedem Fall gilt der Auftragnehmer lediglich als Anbieter des Übertragungssystems, jedoch nicht als Datenersteller- oder übermittler gegenüber Dritten. Für den Empfang von Rückmeldedaten gilt eine Vollmacht des Auftraggebers ebenfalls als erteilt.
28) Bei der Durchführung des Auftrages am Leistungsort des Auftraggebers hat der Auftraggeber die Zugänglichkeit der Geschäftsräume, Unterlagen und elektronischen Datenverarbeitungssysteme während der allgemein üblichen Arbeitszeiten zu gewährleisten.
Mitwirkung Dritter
29) Der Auftragnehmer ist berechtigt, zur Ausführung des Auftrages fachkundige Dritte sowie datenverarbeitende Unternehmen heranzuziehen und sie mit der Erbringung von Teilen oder des ganzen Leistungsspektrums zu beauftragen.
30) Bei der Heranziehung von fachkundigen Dritten und datenverarbeitenden Unternehmen hat der Auftragnehmer dafür zu sorgen, dass diese sich den Vereinbarungen zwischen Auftragnehmer und Auftraggeber verpflichten. Dies gilt insbesondere für die Datenschutzbestimmungen.
31) Herangezogene Dritte erstellen Ihre Leistungen auf Namen und Rechnung des Auftragnehmers. Diese Aufwendungen sind durch den Auftraggeber zu erstatten.
Mängelbeseitigung
32) Der Auftraggeber hat Anspruch auf Beseitigung etwaiger Mängel. Diese Mängel müssen dem Auftragnehmer innerhalb eines Monats nach Leistungserstellung angezeigt werden. Dem Auftragnehmer ist Gelegenheit zur Nachbesserung zu geben.
33) Offenbare Unrichtigkeiten (z. B. Schreib-, Rechen- und Übertragungsfehler) können vom Auftragnehmer jederzeit auch Dritten gegenüber berichtigt werden. Sonstige Mängel darf der Auftragnehmer Dritten gegenüber mit Einwilligung des Auftraggebers berichtigen. Die Einwilligung ist nicht erforderlich, wenn berechtigte Interessen des Auftragnehmers den Interessen des Auftraggebers vorgehen.
34) Die Kosten der Mängelbeseitigung trägt bei Verschulden der Auftragnehmer. Der Nachweis des Verschuldens liegt beim Auftraggeber.
Haftung
35) Der Auftragnehmer kann die Fehlerfreiheit der eingesetzten Software sowie Methoden der Datenübermittlung nicht garantieren. Deshalb übernimmt der Auftragnehmer keine Gewähr dafür, dass die durch Software sowie Methoden der Datenübermittlung hergestellten Informationsinhalte fehlerfrei sind. Der Auftragnehmer übernimmt keine Haftung für mittelbare und unmittelbare Schäden, die durch den Einsatz dieser Informationsinhalte entstehen.
36) Der Auftragnehmer haftet nur für Schäden, die von ihm, dessen gesetzlichen Vertretern oder einem Erfüllungsgehilfen grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht werden. Die Haftung ist auf den dreifachen Wert des durchschnittlich auf dieses Vertragsverhältnis entfallenden Quartalsumsatzes ohne Umsatzsteuer begrenzt. Diese Haftungsbeschränkung betrifft vertragliche wie auch außervertragliche Ansprüche. Schäden aus dem Verlust von Dokumenten begrenzen sich auf die Kosten für die Ersatzbeschaffung.
37) Der Auftragnehmer kann weder für fehlerhafte Angaben in den Anmeldungen der Auftraggeber verantwortlich gemacht werden, noch für technisch begründete Übertragungsverzögerungen oder Ausfälle. Der Auftragnehmer übernimmt keine Haftung für den eventuellen Missbrauch von Informationen. Die von den Mandanten bereitgestellten Informationen, sowohl durch die Person als auch durch Dokumente, werden vom Auftragnehmer nicht auf Authentizität geprüft.
38) Jede weitergehende Haftung des Auftragnehmers, insbesondere für Folgeschäden, ist ausgeschlossen. Der Schadenersatzanspruch des Auftraggebers verjährt nach zwei Jahren von dem Zeitpunkt an, in dem er entstanden ist.
39) Unberührt bleibt der Anspruch des Auftragnehmers auf Ersatz der durch den Verzug oder die unterlassene Mitwirkung des Auftraggebers entstanden Aufwendungen sowie des verursachten Schadens und zwar auch dann, wenn der Auftragnehmer von dem Kündigungsrecht keinen Gebrauch macht.
40) Die Haftung des Auftraggebers sowie Auftragnehmers nach anderen gesetzlichen Vorschriften bleibt ebenfalls unberührt.
Versicherung
41) Der Auftragnehmer versichert, dass er eine Betriebshaftpflichtversicherung abgeschlossen und die fälligen Prämien gezahlt hat. Die Haftungshöchstsumme beträgt für Personen- und Sachschäden mindestens 1.000.000,00 €. Für Bearbeitungsschäden beträgt die Haftungssumme 10.000 €.
Transport
42) Der Transport und die Aufbewahrung sämtlicher Unterlagen gehen auf Rechnung und Gefahr des Auftraggebers.
43) Der Dokumentenversand per Paketsendung ist mit maximal 500 € je Sendung durch eine Transportversicherung gedeckt. Wünscht der Auftraggeber eine höhere Deckung, hat er dies dem Auftragnehmer schriftlich mitzuteilen.
Aufbewahrung
44) Der Auftragnehmer hat Akten im Rahmen der gesetzlichen Aufbewahrungspflichten aufzubewahren. Diese Verpflichtung erlischt jedoch schon vor Ablauf dieses Zeitraums, wenn er den Auftraggeber aufgefordert hat, diese Akten in Empfang zu nehmen und der Auftraggeber dieser Aufforderung binnen zwei Wochen nach Erhalt der Aufforderung nicht nachgekommen ist. In diesem Falle werden dem Auftraggeber entsprechende Unterlagen gebührenpflichtig übersandt.
45) Auf Anforderung des Auftraggebers, spätestens nach Beendigung des Auftrages, hat der Auftragnehmer dem Auftraggeber die Akten innerhalb einer angemessenen Frist herauszugeben. Der Auftragnehmer kann von Unterlagen, die an den Auftraggeber zurückgegeben werden, Abschriften oder Fotokopien anfertigen und zurückbehalten.
46) Zu den Akten in diesem Sinne gehören alle Schriftstücke, die der Auftragnehmer aus Anlass des Auftrages vom Auftraggeber oder für ihn erhalten hat. Dies gilt jedoch nicht für den Briefwechsel zwischen den Parteien und für Schriftstücke, die dieser bereits in Urschrift oder Abschrift erhalten hat, sowie für die zu internen Zwecken gefertigten Arbeitspapiere.
47) Die Aufbewahrungspflicht des Auftragnehmers für elektronische Daten, Datenträger und andere elektronische Speicherinhalte endet einen Monat nach Aushändigung der jeweiligen gedruckten Auswertungen bzw. einen Monat nach Beendigung des Vertrages.
48) Der Auftragnehmer kann die Herausgabe von Arbeitsergebnissen und Akten verweigern, bis Gebühren und Auslagen befriedigt sind. Dies gilt nicht, soweit die Zurückbehaltung nach den Umständen, insbesondere wegen Unverhältnismäßigkeit, gegen Treu und Glauben verstoßen würde.
Rechnung, Verzug & Abtretung
49) Rechnungen des Auftragnehmers werden innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug fällig.
50) Eine erste Mahnung an den Auftraggeber ist kostenfrei. Jede weitere Mahnung wird mit 15,00 € berechnet. Die Mahnkosten verstehen sich als pauschaler Schadensersatz. Grundsätzlich muss der Auftraggeber dem Auftragnehmer den durch Nichtzahlung bzw. Zahlungsverzug entstanden Schaden erstatten.
51) Ab Verzugseintritt gelten Verzugszinsen in Höhe von 8 % über Basiszinssatz, mindestens jedoch 12 % p.a. als vereinbart.
52) Die Aufrechnung mit Gegenforderungen des Auftraggebers ist nur insoweit zulässig, als diese vom Auftragnehmer schriftlich anerkannt und fällig oder rechtskräftig festgestellt sind.
53) Der Auftragnehmer ist berechtigt, Forderungen aus Leistungen an den Auftraggeber an Dritte abzutreten. Der Auftraggeber wird über die etwaige Abtretung informiert.
Herausgabe und Zurückbehaltungsrecht von Arbeitsergebnissen und Unterlagen
(54) Büroservice GATALLA kann die Herausgabe seiner Arbeitsergebnisse und der Unterlagen verweigern, bis er wegen seiner Gebühren und Auslagen befriedigt ist.
(55) Dies gilt nicht, soweit die Zurückbehaltung nach den Umständen, insbesondere wegen verhältnismäßiger Geringfügigkeit der geschuldeten Beträge, gegen Treu und Glauben verstoßen würde.
(56) Bis zur Beseitigung vom Auftraggeber rechtzeitig geltend gemachter Mängel ist der Auftraggeber zur Zurückbehaltung eines angemessenen Teils der Vergütung berechtigt.
Datenschutz und -sicherheit
(57) Der Auftragnehmer verpflichtet sich dem Auftraggeber gegenüber zur Verschwiegenheit. Die Verschwiegenheit erstreckt sich auf alles, was dem Auftragnehmer in Ausübung der Tätigkeit bekannt wird.
(58) Personen- und unternehmensbezogene Daten des Auftraggebers oder Nutzers werden im Rahmen der Vertragsdurchführung gemäß den Bestimmungen des deutschen Datenschutzrechts gespeichert und gegebenenfalls an informationsberechtigte Dritte weitergeleitet. Ansonsten werden personenbezogene Daten nur erhoben, verarbeitet oder genutzt, sofern der Auftraggeber einwilligt oder eine Rechtsvorschrift dies erlaubt. Eine darüber hinausgehende Speicherung und Nutzung durch den Auftragnehmer ist ausgeschlossen. Der Auftraggeber stimmt der elektronischen Speicherung, Nutzung und Weiterleitung dieser Daten zu.
(59)Bei Anmeldung zum Newsletter wird die E-Mail-Adresse mit Einwilligung des Nutzers für eigene Informations- und Werbezwecke genutzt, bis er sich vom Newsletter abmeldet. Die Abmeldung ist jederzeit möglich. Die nachstehende Einwilligung hat der Nutzer gesondert oder ggf. im Verlauf des Bestellprozesses ausdrücklich erteilt: Newsletter abonnieren Diese Einwilligung kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen. Wenn der Nutzer den Newsletter nicht weiter beziehen will kann er sich per E-Mail an bueroservicegatalla@gmail.com abmelden.
(60) Bei Nutzung des Kontaktformulars auf der Internetseite des Auftragnehmers, einer E-Mail an den Auftragnehmer oder Kontaktaufnahme in anderer Form werden die übermittelten Daten und Informationen elektronisch gespeichert.
(61) Nutzer sowie Auftraggeber haben ein Recht auf Auskunft über die zu Ihrer Person oder zu Ihrem Unternehmen gespeicherten Daten und ggf.
ein Recht auf Berichtigung, Löschung oder Sperrung dieser Daten. Die Auskunft kann auf Verlangen auch elektronisch erteilt werden. Bitte wenden Sie sich zur Auskunftserteilung an: Gabriele Tallaros, 47807 Krefeld, Oberbruchstrasse 43, bueroservicegatalla@gmail.com
(62) Die Server des Auftragnehmers werden regelmäßig sorgfältig gesichert. Im seltenen Fall eines Ausfalls des Servers können unter ungünstigen Umständen die Daten eines oder mehrerer Tage verloren gehen. Der Auftragnehmer und Anbieter spielt in diesem Fall die letzte verfügbare Sicherung ein. Eventuelle Verzögerungen sind technisch bedingt und stellen keinen Mangel bei der Leistungserstellung dar.
Disclaimer & Copyright
(62) Der Anbieter hat die Angaben auf seinem Internetseiten, Newsletter und anderen Medien mit größtmöglicher Sorgfalt zusammengestellt. Trotzdem kann er für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Informationen nicht garantieren. Die Benutzung der Informationen erfolgt auf eigene Gefahr, jegliche Haftung für Schäden die aus der Benutzung dieser Informationen entstehen, wird ausgeschlossen. Die Informationsinhalte stellen keine Rechts- oder Steuerberatung dar.
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65) Eine Verwertung der Medieninhalte durch Vervielfältigung, Verbreitung oder Einspeicherung und Verarbeitung in Datensystemen, ist ohne vorherige schriftliche Zustimmung unzulässig.
66) Im Übrigen erwirbt der Nutzer keinerlei Rechte an den Inhalten und Programmen. Soweit wir dem Nutzer Software bereitstellen, beschränkt sich die Nutzungsberechtigung auf die eigene Verwendung.
Schlussbestimmungen
67) Sollte eine Bestimmung des Vertrages unwirksam sein bzw. werden oder sollte der Vertrag unvollständig sein, so wird der Vertrag in seinem übrigen Inhalt davon nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung wird durch eine solche Bestimmung ersetzt, die dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung in rechtswirksamer Weise wirtschaftlich am nächsten kommt. Gleiches gilt für etwaige Vertragslücken.
68) Mit Inanspruchnahme der angebotenen Dienstleitung erklärt der Auftraggeber sein Einverständnis mit diesen Geschäftsbedingungen. Der Auftraggeber behält sich jederzeitige Änderungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor. Die Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden gleichzeitig durch einen Hinweis per E-Mail, per Aushang oder auf weiteren Medien veröffentlicht und damit wirksam. Änderungen zugunsten des Auftraggebers werden sofort wirksam. Änderungen zu Ungunsten des Auftraggebers werden einen Monat nach Veröffentlichung der Änderung wirksam, sofern der Auftraggeber nicht widerspricht. Widerspricht der Auftraggeber der Änderung, so gelten für ihn die ursprünglich vereinbarten Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
68) Vertragsänderungen, Ergänzungen und Nebenabreden bedürfen,
sofern in diesen AGB’s nicht anders bestimmt, zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Das Schriftformerfordernis gilt auch für den Verzicht auf diese Formerfordernis.
69) Gerichtsstand und Erfüllungsort ist für beide Vertragsparteien der Sitz des Auftragnehmers in Krefeld. Es gilt das maßgebliche Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Ergänzung zu Nr. 1 (1) AGB
(1) Dem Auftraggeber wird die Möglichkeit gegeben, den PC des Auftragnehmers unentgeltlich zu nutzen, um die Umsatzsteuer für sein Unternehmen auf Papier auszugeben. Die Erklärung kann dann
vom Steuerpflichtigen/Auftraggeber unterschrieben und an die Finanzverwaltung weitergeleitet werden. Eine Kopie für die Handakte kann ebenfalls erstellt und an den Auftragnehmers weitergegeben werden.
(2) Die Erstellung erfolgt über die Buchhaltungsprogramme „Lexware Lohn“ und „Sage“, welche vom Auftragnehmer zur Erfassung der Buchungsbelege genutzt werden. Der Auftraggeber
oder dessen beauftragter Erfüllungsgehilfe bekommt vom Auftragnehmer eine ausführliche Einweisung/Schulung zur Bedienung der Programme und zur Nutzung der Funktionen. Bei Fragen
zum Handling steht dem Auftraggeber jederzeit der Auftragnehmer zur Verfügung. Der Auftragnehmer hat das Recht, während der Nutzung anwesend zu sein und dieses zu überwachen.
(3) Mit dem Inkrafttreten des Zweiten Gesetzes zur Änderung steuerlicher Vorschriften (Steueränderungsgesetz 2003) vom 15. Dezember 2003 werden Unternehmer zur elektronischen
Übermittlung von Umsatzsteuer-Voranmeldungen verpflichtet. Dies gilt für alle Voranmeldungszeiträume, die nach dem 31.12.2004 enden. Der Auftragnehmer stellt dem Auftraggeber bei Bedarf ab diesem Zeitpunkt einen PC zur Verfügung, welcher einen Online-Zugang besitzt. Der Auftraggeber hat dann die Möglichkeit, auch diesen Zugang unentgeltlich zu nutzen und seine Umsatzsteuer über das Programm Elster an die Finanzverwaltung zu übermitteln. Ein Übermittlungsprotokoll kann ebenfalls erstellt werden.